Reiserücktritts-Versicherung

Wenn der Urlaub in weite Ferne rückt.

Unverhofft kommt leider oft!

Wenn vor einer Reise eine der mitreisenden Personen die Reise plötzlich nicht mehr antreten kann, muss die Reise meist kostenpflichtig storniert oder umgebucht werden. Krankheits- oder Todesfälle, Schwangerschaft, Einbruch, unerwartete Arbeitslosigkeit, Jobwechsel oder eine Trennung - es gibt viele Gründe, eine geplante Reise nicht antreten zu können.  

Eine Reiserücktritts-Versicherung schützt alle Reisenden vor unerwarteten Kosten bei plötzlichem Eintreten nicht vorhersehbarer Ereignisse, die zum Nicht-Antritt des Urlaubs führen. Welche Gründe als Versicherungsgründe anerkannt werden, ist im Einzelfall zu prüfen.

Versicherte Ereignisse sind zum Beispiel*:

  • Unerwartete und schwere Erkrankung

  • Schwere Unfallverletzung, Tod, Impfunverträglichkeit

  • Arbeitsplatzwechsel, Kurzarbeit, Verlust des Arbeitsplatzes

  • Wiederholung von Prüfungen, Nichtversetzung

*Ist abhängig vom Versicherungsangebot und Versicherer. Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Auch unerwartete Situationen, die bei Angehörigen der versicherten Personen eintreten, sind in die Versicherung mit einbezogen. Angehörige sind zum Beispiel Ehepartner, Kinder, Eltern, Lebensgefährten (eheähnliche Gemeinschaft), Lebenspartner (gem. LPartG), Stiefeltern/ Stiefkinder, Großeltern, Enkel, Geschwister, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Schwager, Schwägerin, sowie Personen, die nicht mitreisende Angehörige während der Reise betreuen. 

Die Versicherungen können bei fast allen Versicherern bis 30 Tage vor Antritt der Reise gebucht werden.